Solidarität mit Voland & Quist

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Solidarität mit Voland & Quist beim Wanderhurenwegestreit!
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Solidarität mit Voland & Quist beim Wanderhurenwegestreit!

Vor einigen Wochen schüttelte die Buch- branche den Kopf über einen Rechtsstreit, in dem der Verlag Droemer Knaur den Leipziger Verlag Voland & Quist wegen des satirischen Buches von Julius Fischer "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" verklagt hatte, da er das Titelrecht seines eigenen Bestsellers "Die Wanderhure" und deren Nachfolgebände verletzt sah. Ein Vorwurf der  Kläger, der Verlag Voland & Quist würde sich mit seinem Buch „in höchstem Maße respektloser und ignoranter“ Weise über das „traurige Schicksal der Wanderhuren im Mittelalter“ lustig machen, fiel eigentlich selbst glatt in das Spaßfach, doch der in Leipzig einst als Dampfbuchbinderei gegründete Großverlag meinte es sehr ernst und bewies wenig Fingerspitzengefühl in einer Sache, die man mit etwas freundlichem Willen zur Leipziger Buchmesse bei einem Bier hätte klären können.

Das LG Düsseldorf gab bekanntlicherweise Droemer Knaur Recht, nun geht  Voland & Quist in Einspruch gegen das verhängte Urteil. Voland & Quist hält den Titel aufgrund der grundgesetzlich garantierten Satirefreiheit nach wie vor für zulässig. Anders das LG Düsseldorf, dass im Urteil vom 27.3.2014 der Argumentation von Droemer Knaur folgte und vor dem Hintergrund der besonderen Bekanntheit der – zum Teil verfilmten – Wanderhuren-Reihe die Eigentumsinteressen des Beststeller-Verlags für wichtiger als die Kunstfreiheit hält. Leif Greinus und Sebastian Wolter von Voland & Quist: „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es die Möglichkeit geben muss, kommerziellen Erfolg auch in Buchtiteln zu parodieren. Unser Buchtitel ist durch die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit gedeckt. Außerdem haben den Titel ‚Die Wanderhure’ jedenfalls nicht die Autoren Iny Lorentz erfunden. Schon im Jahr 1759 erschien in Italien ein Buch mit dem Titel ‚La Puttana Errante’. Auf Deutsch heißt das ‚Die Wanderhure’. Nachdem uns das bisherige Verfahren bereits 13.000 Euro gekostet hat, brauchen wir Unterstützung bei der Finanzierung der Berufung. Für einen kleinen Verlag sind solche Summen nicht einfach zu stemmen. Deshalb setzen wir auf die Hilfe unserer Community." Die nächste Instanz wird wohl zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 12.500 Euro verursachen, die zusätzlichen Kosten sollen durch eine Crowdfunding-Kampagne auf Startnext finanziert werden, zahlreiche Kollegen aus der Buchbranche, befreundete Autoren und Leser und auch wir werden Voland & Quist unterstützen.

Weitere Infos zur Spendenkampagne ab 14.04.2014 unter www.startnext.de/wanderhurenstreit.

 

Nachtrag vom 22.04.2014: Bereits nach 4 Tagen, am 18.04.2014, wurde die angestrebte Summe

Summe von 12.000,00 Euro erreicht!


 

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